BERLIN. Vor Rückschritten beim Klimaschutz im Verkehr warnt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), sollte sich Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze mit ihrer ablehnenden Haltung zu Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln durchsetzen.
Bekanntlich können Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse bislang innerhalb bestimmter Grenzen auf die Treibhausgas (THG)-Minderungsquote angerechnet werden. Das macht das THG-Quotengesetz für die UFOP zum wichtigsten Treiber der Dekarbonisierung im Verkehrssektor. Das ambitionierte Ziel einer THG-Quote von 25 % im Jahr 2030 sei angesichts des Ukraine-Krieges auch ein Hebel, die Energieversorgungssicherheit beschleunigt auf vielfältige heimische Ressourcen auszurichten, argumentiert der Verband.
Wenig Verständnis hat man deshalb bei der UFOP, dass in der aktuellen Teller-Tank-Diskussion regelmäßig verschwiegen wird, dass der Einsatz von Biokraftstoffen schon heute gedeckelt ist. In der Öffentlichkeit entstehe dadurch der Eindruck einer unbegrenzten Nutzung der Ackerfläche für diesen Verwendungszweck. Tatsächlich begrenze eine Kappungsgrenze in Höhe von 4,4 % am Endenergieverbrauch das Mengenpotenzial in Deutschland. Damit liege die nationale Grenze weit unter dem im europäischen Regelwerk möglichen Limit von 7 %, betont die Förderunion.
Die aktuelle Teller-Tank-Diskussion berücksichtigt der UFOP zufolge weder die Vorreiterrolle der Biokraftstoffe in der auch in Drittstaaten umzusetzenden Nachhaltigkeitszertifizierung, noch deren Beitrag zur Versorgungssicherheit. Schließlich seien allein in Deutschland im Jahr 2020 insgesamt 4,5 Mio t Biokraftstoffe anstelle von fossilen Importen eingesetzt worden.
In diesem Zusammenhang erinnert die UFOP an die im Herbst erwarteten Engpässe am Kraftstoffmarkt, die auch der Landwirtschaft drohten. Wer jetzt die Biokraftstoff-Optionen ausschließe, müsse auch einen Vorschlag zur Kompensation vorlegen. Gleichzeitig halte die Bundesregierung trotz knapp versorgter Agrarmärkte an ihrer Extensivierungsstrategie fest. Hier werde beim Bedarf zur Nahrungsmittelversorgung offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. AgE