BERLIN. Eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagene Regelung zur Minimierung der Mineralölbelastung von Lebensmitteln ist am Widerstand der Länder gescheitert. Der Bundesrat stimmt heute einer Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung nicht zu. Das BMEL sprach anschließend von einem „schwarzen Tag für den Verbraucherschutz“.
Ziel der vorgelegten Verordnung ist es, den Eintrag von krebserregenden aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) in Lebensmittel über Verpackungsmaterialien aus Recyclingpapier so weit wie möglich zu begrenzen. Dazu sollten die Hersteller verpflichtet werden, Lebensmittelbedarfsgegenstände mit Altpapieranteilen mit einer sogenannten „funktionellen Barriere“ zu versehen. Dabei waren Ausnahmen und Übergangsfristen vorgesehen. Der Agrar- und der Umweltausschuss hatten empfohlen, der Regelung zuzustimmen, der Wirtschaftsausschuss hatte sich dagegen ausgesprochen.
Laut BMEL hat der Bundesrat mit seiner Entscheidung die Chance vertan, eine seit vielen Jahren diskutierte Regelung zu verabschieden und besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Betroffen seien bei weitem nicht nur Süßigkeiten, sondern auch Müsli, Butter oder Pizza. Das Ressort warf der Länderkammer vor, den Verbraucherschutz weiter auf die lange Bank zu schieben und auf europäische Regelungen zu warten, statt den ersten Baustein zur Minimierung des Eintrags von krebserregenden Mineralölbestandteilen in Lebensmitteln zu verabschieden. Weil jedoch auf EU-Ebene dazu auf absehbare Zeit nichts kommen werde, sei eine nationale Regelung notwendig.
Die Entscheidung des Bundesrates sei nicht nur für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Enttäuschung. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung warteten schon lange auf rechtsverbindliche und bessere Regelungen, betonte das BMEL. AgE/rm