MÜNCHEN. Im Streit mit Amazon um die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln im Online-Handel hat die Nichtregierungsorganisation foodwatch auch in zweiter Instanz einen Sieg eingefahren. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied heute, dass sich auch Online-Händler an die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel halten müssten, und wies damit eine Berufung von Amazon kostenpflichtig zurück. Bereits im Januar 2020 hatte das Landgericht München zugunsten der Verbraucherorganisation entschieden. Amazon war daraufhin vor das OLG gezogen.
Foodwatch sieht durch die Entscheidung bestätigt, dass der Onlinehändler bei Obst und Gemüse die Vorgaben für Herkunftsangaben missachtet und damit gegen europäisches Recht verstoßen hat. Das Urteil zeige, dass gesetzliche Kennzeichnungspflichten auch für Online-Riesen wie Amazon und nicht nur für den Supermarkt um die Ecke Gültigkeit hätten. Daneben müsse diese Entscheidung Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet haben, stellte foodwatch fest. Nun müsse eine Reform der Lebensmittelüberwachung folgen. Der Fall „Amazon Fresh“ mache deutlich, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniere.
Hintergrund der Klage war, dass Amazon der Nichtregierungsorganisation in einem Test der Herkunftskennzeichnungen negativ aufgefallen war. Anstatt konkret zu benennen, woher angebotene Früchte und Gemüse stammten, habe Amazon bis zu 13 mögliche Herkunftsländer angegeben, berichtete foodwatch. Dabei seien Lebensmittelhändler gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland zu nennen.