PÄHL. In Bayern sorgt derzeit ein Streit um eine durch Kuhfladen verunreinigte Straße im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau für Diskussionsstoff. In dem Ort Pähl soll ein Landwirt 100 Euro Bußgeld plus Gebühren zahlen, weil seine Kühe regelmäßig die Straße verunreinigen. Der Bauer treibt sein Vieh - rund zwei Dutzend Milchkühe - zwei Mal am Tag auf eine Weide. Wegen der Kuhfladen hatte sich ein Anwohner beim Landratsamt beschwert. Daraufhin war dem Landwirt der Bußgeldbescheid zugestellt worden.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger stellte sich demonstrativ hinter den betroffenen Milchbauern. „Die Kuh auf der Weide ist Inbegriff von Heimat und ist Postkartenmotiv unserer Tourismusregionen, genauso wie die Berge, der Kirchturm und die Menschen in Tracht. Der Bußgeldbescheid gegen den Landwirt wegen der Hinterlassenschaften seiner Kuhherde geht deshalb zu weit“, erklärte der Minister. Wenn den Landwirten auf so unnötige Weise das Leben schwer gemacht werde, treffe das letztlich auch die heimische Nahrungsmittelerzeugung, den Tourismus und andere Wirtschaftszweige.
Aiwanger warb um mehr Verständnis und rechtlichen Schutz für typische Eindrücke des Landlebens. Er verwies auf die Bundesratsinitiative der Freien Wähler zum „Sinneserbe“, welche die typischen Gerüche und Geräusche des Landlebens als Kulturgut schützen soll. Die bayerische Landesregierung hat die Bundesratsinitiative Ende Juli beschlossen.
Typisch ländliche Gerüche oder Geräusche oder eben die Auswirkungen von Weidekühen sollen nach dem bayerischen Vorschlag als „Sinneserbe“ von den jeweiligen Landesregierungen durch Rechtsverordnungen so gestellt werden, dass sie nicht mehr als erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen gelten. Eine ähnliche Regelung kommt Aiwanger zufolge in Frankreich bereits zur Anwendung. Bei gerichtlichen oder behördlichen Bewertungen von Klagen könne damit auch von vornherein mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Laut Aiwanger wird der Antrag im September zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Auch in anderen Bundesländern komme es zu ähnlichen Klagen. „Hier besteht dringend Handlungsbedarf zum Schutz unserer Traditionen, der Landwirtschaft, des Handwerks und damit unserer Heimat“, so der Ressortchef. Aiwanger hat das Bußgeld in Höhe von knapp 130 Euro aus seiner privaten Tasche übernommen und dem Landwirt das Geld persönlich übergeben. Wird der Bußgeldbescheid zurückgezogen, soll das Geld an den örtlichen Kindergarten gehen. AgE