BRÜSSEL. Die EU-Mitgliedstaaten sollen dazu ermächtigt werden, 5 % der verfügbaren Mittel aus der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), konkret aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), als Sonderhilfen zur Abfederung der hohen Betriebsmittelkosten in der Landwirtschaft auszuzahlen. Wie aus dem von der EU-Kommission heute in Brüssel präsentierten Vorschlag hervorgeht, könnten ausgewählte Landwirte bis zu 15 000 Euro sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 100 000 Euro erhalten. Die Zahlungen dürften bis zum 15. Oktober 2023 erfolgen.
Im Einzelnen sollen die Beihilfen an Landwirte und Agrar- und Lebensmittelunternehmen gezahlt werden können, die von „einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind“. Die Brüsseler Behörde stellt zur Begründung fest, dass die zuletzt drastischen Preissteigerungen, insbesondere für Energie, Dünge- und Futtermittel, eine Störung für den Agrarsektor und die ländlichen Gemeinschaften bedeuteten und zu Liquiditäts- und Cashflow-Problemen bei den Unternehmen führten. Ziel sei es, weiteren Marktstörungen entgegenzuwirken und zur globalen Ernährungssicherheit beizutragen.
Laut Kommissionsangaben entspricht diese Maßnahme einem potentiellen Budget von 1,4 Mrd Euro. Die Behörde stellt klar, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet seien, diese Unterstützung gezielt auf Begünstigte auszurichten, die von der derzeitigen Krise am stärksten betroffen seien. Überdies sollten potentielle Empfänger in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Nährstoffmanagement, effiziente Ressourcennutzung oder umwelt- und klimafreundliche Produktionsmethoden engagiert sein. AgE