BRÜSSEL. Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins, unterstützt den Vorstoß von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zum Fruchtwechsel. Özdemir hatte vorgeschlagen, die EU-Vorgaben für den Wechsel von Ackerpflanzen im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) um ein Jahr auf 2024 zu verschieben, um im nächsten Jahr mehr Fläche zum Weizenanbau zur Verfügung zu haben.
„Es freut mich, dass Bundesministers Özdemir nun langsam auch im Krisenmanagement angekommen ist. Seine europäischen Kolleginnen und Kollegen haben ihm das die letzten Wochen schon vorgemacht“, bemerkte Lins heute zur entsprechenden Ankündigung des Ressortchefs. Beim Thema Fruchtwechsel unterstütze er ihn auf europäischer Ebene gerne, betonte der CDU-Politiker.
Darüber hinaus regte der Europaabgeordnete an, auch die Aussetzung der Stilllegungsfrage in Brüssel gemeinsam voranzubringen. Hier soll der Anteil nach jetzigem Stand beim Inkrafttreten der GAP ab dem kommenden Jahr auf 4 % der Ackerfläche erhöht werden.
Der CDU-Politiker und damalige Berichterstatter für die Strategieplanverordnung der GAP, Dr. Peter Jahr, begrüßte ebenfalls die Ankündigung aus Berlin. Dennoch sei es ein Zeichen des „unkoordinierten Handelns des Bundeslandwirtschaftsministers“. „Herr Özdemir will einerseits den Fruchtwechsel aussetzen, belohnt aber gleichzeitig Flächenstilllegungen mit 1 300 Euro pro Hektar“, monierte Jahr. Zudem stellte er klar, dass man auf EU-Ebene eher für eine zweijährige Verschiebung der Fruchtwechsel-Regelung plädiere. Jahr gab zu bedenken, dass die Folgen des Ukraine-Kriegs voraussichtlich noch länger spürbar sein werden.
Gemäß dem GLÖZ 7-Standard ist in der Konditionalität ab 10 ha Ackerland ein Fruchtwechsel vorzunehmen. Der Anbau derselben Hauptkultur zwei Jahre hintereinander auf derselben Ackerfläche ist damit grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die EU-Kommission legt den betreffenden Basisrechtsakt der Strategieplanverordnung dabei so aus, dass der Fruchtwechsel erstmals im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 erfolgen muss. Das schränkt die Anbauplanungen der Landwirte insbesondere auch zur Aussaat von Wintergetreide im Herbst 2022 und damit bereits vor Inkrafttreten der neuen GAP-Reform stark ein. AgE
Gemäß dem GLÖZ 7-Standard ist in der Konditionalität ab 10 ha Ackerland ein Fruchtwechsel vorzunehmen. Der Anbau derselben Hauptkultur zwei Jahre hintereinander auf derselben Ackerfläche ist damit grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die EU-Kommission legt den betreffenden Basisrechtsakt der Strategieplanverordnung dabei so aus, dass der Fruchtwechsel erstmals im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 erfolgen muss. Das schränkt die Anbauplanungen der Landwirte insbesondere auch zur Aussaat von Wintergetreide im Herbst 2022 und damit bereits vor Inkrafttreten der neuen GAP-Reform stark ein. AgE