MÜNCHEN. Mit Unverständnis hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger darauf reagiert, dass offenbar auch Biogas von der ab 1. Oktober geplanten befristeten Gas-Sicherungsumlage betroffen sein soll. „Es kann doch nur ein schlechter Scherz der Bundesregierung sein, dass auch heimisches Biogas von der Gasumlage betroffen sein soll, die eingeführt wird, um die Verteuerung von Erdgas aus Russland für die Importeure abzupuffern“, erklärte heute der stellvertretende bayerische Ministerpräsident. Er forderte, alles zu tun, um die Potentiale von bäuerlichen Biogasanalgen auszuschöpfen, zum Beispiel für Biomethan-Tankstellen.
Aiwanger mahnte, dass diese Anlagen jetzt endlich einen Preisvorteil ausspielen könnten im Vergleich zum importierten fossilen Erdgas und eher bezuschusst als bestraft werden müssten. Der Freie-Wähler-Politiker wertete die Gasumlage auf Biogas als „genauso unsinnig“ als wenn Windräder eine CO2-Abgabe zahlen müssten. Nach Aiwangers Einschätzung werden die Betreiber von heimischen Biomethananlagen auf die Barrikaden gehen, wenn der Bund das nicht schnellstens korrigiere. „Ein solcher gesetzgeberischer Murks sucht seinesgleichen“, stellte der Wirtschaftsminister fest.
Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits am Montag auf dem Landes-Energiegipfel in Rostock gegen die Erhebung der Gasumlage auf Biogas gewettert. Zudem mahnte er eine Aufhebung der Deckelung der Biogaserzeugung an. Nach Verbandsanlagen gibt es in dem Bundesland rund 500 Biogasanlagen, von denen ein Teil mehr Energie produzieren könnte. „Damit wäre es kurzfristig möglich, mehr Leistung im aktuellen Biogasanlagenbestand zu mobilisieren“, sagte der Vizepräsident des Landesbauernverbandes, Dr. Manfred Leberecht. In dem Zusammenhang dürfe es jedoch keine neuen Beschränkungen für die Rohstoffproduktion geben, etwa zum Maisanbau.
Im Hinblick auf weitere Energieeinsparmöglichkeiten schlug der Landesbauernverband außerdem vor, bei der Jungtieraufzucht in der Geflügelhaltung, die einen hohen Energiebedarf erfordert, dass Betriebe, die über mehrere Stallanlagen verfügen, die Küken in den ersten Wochen zusammen in nur einem Stall unterbringen dürfen. Später, wenn die Tiere gewachsen seien, würden sie dann auf die anderen Ställe verteilt. So bräuchten zeitweise nicht alle Ställe geheizt werden. Für eine solche temporär begrenzte und allen Tierwohlregeln entsprechende Verfahrensweise müsse jedoch eine Ausnahmeregelung bezüglich genehmigter Tierzahlplätze pro Stall erteilt werden, erklärte der Landesbauernverband. Eine weitere Möglichkeit, Energie einzusparen, könnte darin bestehen, Ställe mit Folien abzuteilen, um so den beheizten Raum für die erste Zeit zu verkleinern. AgE